Arbitration and EU sanctions – compliance at the DIS

Newsletter 09/2022 - Insights: Behind the Scenes of the DIS

Kontakt

The following insight, published in German only, gives a brief overview of the compliance mechanisms at the DIS in view of the newest developments in the EU sanctions regime regarding Russia and the war in Ukraine.

Welche Auswirkungen haben Sanktionen auf Schiedsverfahren gegen Unternehmen aus sanktionierten Staaten? Diese Frage stellt sich seit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine mit besonderer Schärfe.

Die Sanktionen gegen Russland finden sich im Wesentlichen in den EU-Verordnungen 269/2014 und 833/2014. Diese bereits seit 2014 bestehenden Sanktionen, die ursprünglich nach der Annexion der Krim erlassen wurden, wurden seit dem 24. Februar in sieben Sanktionspaketen massiv erweitert und verschärft. Inzwischen sind weit mehr als 1000 Privatpersonen und dutzende Unternehmen auf der Sanktionsliste, und verschiedenste Arten von Geschäften – mit nicht sanktionierten Unternehmen – fallen ebenfalls unter Sanktionen. Ohne spezialisierte, IT-gestützte Programme ist es schwer möglich, den Überblick zu behalten. 

Bei der raschen Ausweitung der Sanktionen ist es wenig erstaunlich, dass die EU-Kommission nicht immer alle Konsequenzen ihres Handels vorab vollständig abwägen konnte. Von solchen ungewollten Konsequenzen ist auch die Schiedsgerichtsbarkeit nicht verschont geblieben.

Am deutlichsten zeigt sich das bei der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Mit Verordnung (EU) Nr. 2022/428 wurde in diese Verordnung am 15. März 2022 ein neuer Artikel 5aa eingefügt, der verbot, mit in einer neuen Anlage XIX gelisteten russischen Staatsunternehmen – oder ihren Tochtergesellschaften – direkt oder indirekt Transaktionen einzugehen. Ausnahmen sollten nur für den Import von Kohle, Öl, Gas und bestimmten Metallen gelten.

Nicht bedacht wurde, dass auch die Einleitung eines Schiedsverfahrens gegen ein sanktioniertes Unternehmen – und die Unternehmen in Anlage XIX decken einen erheblichen Teil der russischen Wirtschaft ab – dazu führt, dass sowohl man selber, als auch die Schiedsinstitution und die Schiedsrichter mit der russischen Partei Transaktionen eingehen. Ein Schiedsverfahren besteht aus einem dichten Netz von rechtlichen Beziehungen.

Für Schiedsinstitutionen wie die DIS bestand die erhebliche Gefahr, allein mit Einleitung eines Verfahrens gegen die EU-Sanktionen zu verstoßen. Daher war es für die DIS von grundlegender Bedeutung zusammen mit mehreren anderen europäischen Schiedsinstitutionen die EU-Kommission zu überzeugen, diese Regelung abzumildern. Dank dieses wichtigen Vorstoßes verstoßen für die Einleitung und Durchführung von Schiedsverfahren notwendige Transaktionen grundsätzlich nicht mehr gegen die EU-Sanktionen gegen Russland. Allerdings sind diese wiederum an Voraussetzungen geknüpft, die notwendigerweise vorliegen müssen, um die Transaktionen von den Sanktionsmaßnahmen auszunehmen.

Richard Happ and Carina Alcoberro

 

back

 

Wichtiger Hinweis: Veralteter Webbrowser INTERNET EXPLORER

Die DIS-Webseite wird nicht vollständig durch den veralteten INTERNET EXPLORER unterstützt, für den es keine Sicherheitsupdates mehr gibt. Einige wichtige Funktionen der Webseite stehen Ihnen mit dem INTERNET EXPLORER nicht (z.B. Gebührenrechner, Mitgliederzugang) oder nur sehr eingeschränkt (z.B. Veranstaltungsbereich) zur Verfügung.
Um die DIS-Webseite vollständig nutzen zu können, wechseln Sie bitte auf einen aktuellen Webbrowser wie z.B. Chrome, Edge, Firefox oder Safari.