Bereiche der Schiedsgerichtsbarkeit

Über uns

Kontakt

Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat eine langjährige Tradition und Erfahrung in der Verwaltung von Schiedsverfahren und anderen Streitbeilegungsmechanismen.

Über die Administration der Handelsstreitigkeiten nach der 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung und alternativen Mechanismen hinaus administriert die DIS auch Handelsstreitigkeiten in Zusammenarbeit mit den Deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK).

Neben der Beilegung von Handelsstreitigkeiten bietet die DIS auch die Beilegung von Streitigkeiten im Sportbereich und Streitigkeiten nach Verpackungsgesetz an.

Die DIS stellt darüber hinaus auch Regeln zur Verfügung, die die Vorzüge der institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit mit der UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung kombinieren.

Handelsstreitigkeiten

Wir administrieren Schiedsverfahren nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung und anderen alternativen Streitbeilegungsmechanismen (ADR).

Die aktuelle 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung steht international und national, überregional und branchenunabhängig allen Wirtschaftszweigen zur Beilegung von Streitigkeiten zur Verfügung.

Die DIS hat bereits tausende Handelsstreitigkeiten in Schiedsverfahren und anderen Streitbeilegungsmechanismen zwischen Unternehmen begleitet.

Industrie- und Handelskammern (IHK)

Die Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der DIS hat eine lange Tradition. Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs hatte der DIHK die Geschäftsführung des DAS (Deutscher Ausschuss für Schiedsgerichtswesen e.V.) inne - bis zur Gründung der DIS im Jahr 1992.

Noch heute arbeitet die DIS mit der IHK-Organisation zusammen.

Eine Vielzahl von IHKs verweist in ihren Schiedsgerichtsordnungen auf die DIS-Schiedsgerichtsordnung. Schiedsklagen können demnach bei den jeweiligen IHKs eingereicht werden. Die Administration der Verfahren erfolgt im Anschluss durch das Case Management Team der DIS.

Sportschiedsgerichtsbarkeit

Seit dem 1. Januar 2008 ist das Deutsche Sportschiedsgericht bei der DIS angesiedelt. Es geht auf eine gemeinsame Initiative der Stiftung Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und der DIS zurück. Die DIS-Sportschiedsgerichtsordnung (DIS-SportSchO) wurde speziell für die Beilegung von Streitigkeiten mit Bezug zum Sport, z. B. Dopingvergehen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, Transferstreitigkeiten, Lizenzverträgen, Sponsoring-Verträgen, Vereinsstreitigkeiten, etc. erarbeitet.

Verpackungsgesetz

Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz gilt für alle Unternehmen (Vertreiber - auch für Online-Händler), die Verpackungen erstmals auf dem deutschen Markt in Verkehr bringen, die beim Verbraucher im Abfall landen.

Das Gesetz sieht ein Ausschreibungsverfahren für diese Verpackungen vor, obwohl keine öffentlichen Auftraggeber involviert sind. Außerdem kann sich ein unterlegener Bieter gegen den Zuschlag wehren, indem er ein DIS-Schiedsverfahren einleitet. Das Verpackungsgesetz sieht ein beschleunigtes DIS-Schiedsverfahren für vergaberechtlichen Primärrechtsschutz vor.

Wichtige Informationen zur Einreichung eines Antrags auf Durchführung eines solchen DIS-Schiedsverfahrens finden Sie in den Practice Notes.

UNCITRAL

Unternehmen schätzen die von der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) angebotene Schiedsgerichtsordnung.

Die UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung sieht im Wesentlichen eine nicht-institutionelle Form der Schiedsgerichtsbarkeit vor. In der Praxis ermutigt die UNCITRAL Schiedsinstitutionen und andere interessierte Stellen, die Abwicklung von Schiedsverfahren mit Einbindung der UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung anzubieten, um die Durchführung dieser Schiedsverfahren zu erleichtern.

Mit der von uns verwalteten UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung stellen wir eine Schiedsgerichtsordnung zur Verfügung, die es den Parteien ermöglicht, die Vorzüge der institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit mit der UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung zu kombinieren. Änderungen der UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung wurden nur vorgenommen, um die Verwaltung der Schiedsverfahren durch die DIS zu ermöglichen. Dadurch können sich Unternehmen, die mit der UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung vertraut sind, auf die Anwendung dieser Regeln verlassen und gleichzeitig die Vorteile eines Schiedsverfahrens unter der Administration einer erfahrenen Schiedsinstitution nutzen.

Wichtiger Hinweis: Veralteter Webbrowser INTERNET EXPLORER

Die DIS-Webseite wird nicht vollständig durch den veralteten INTERNET EXPLORER unterstützt, für den es keine Sicherheitsupdates mehr gibt. Einige wichtige Funktionen der Webseite stehen Ihnen mit dem INTERNET EXPLORER nicht (z.B. Gebührenrechner, Mitgliederzugang) oder nur sehr eingeschränkt (z.B. Veranstaltungsbereich) zur Verfügung.
Um die DIS-Webseite vollständig nutzen zu können, wechseln Sie bitte auf einen aktuellen Webbrowser wie z.B. Chrome, Edge, Firefox oder Safari.