Unternehmen schätzen die von der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) angebotene Schiedsgerichtsordnung.
Die UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung sieht im Wesentlichen eine nicht-institutionelle Form der Schiedsgerichtsbarkeit vor. In der Praxis ermutigt die UNCITRAL Schiedsinstitutionen und andere interessierte Stellen, die Abwicklung von Schiedsverfahren mit Einbindung der UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung anzubieten, um die Durchführung dieser Schiedsverfahren zu erleichtern.
Mit der von uns verwalteten UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung stellen wir eine Schiedsgerichtsordnung zur Verfügung, die es den Parteien ermöglicht, die Vorzüge der institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit mit der UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung zu kombinieren. Änderungen der UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung wurden nur vorgenommen, um die Verwaltung der Schiedsverfahren durch die DIS zu ermöglichen. Dadurch können sich Unternehmen, die mit der UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung vertraut sind, auf die Anwendung dieser Regeln verlassen und gleichzeitig die Vorteile eines Schiedsverfahrens unter der Administration einer erfahrenen Schiedsinstitution nutzen.