Mit der DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018 haben wir die Transparenz der Schiedsverfahren deutlich erhöht.
Der DIS-Rat für Schiedsgerichtsbarkeit übernimmt eine Reihe von Entscheidungen, die bisher von den Schiedsgerichten selbst getroffen wurden:
- Entscheidungen über die Ablehnung eines Schiedsrichters. Die Entscheidung über die Amtsenthebung eines Schiedsrichters wurde neu aufgenommen und fällt nunmehr auch in die Entscheidungsbefugnis des DIS-Rats für Schiedsgerichtsbarkeit.
- Festsetzung der Schiedsrichterhonorare bei frühzeitiger Verfahrensbeendigung
- Entscheidungen über die Honorarerhöhung wegen besonderer Komplexität
- Neu hinzugekommen ist die Überprüfung von Entscheidungen des Schiedsgerichts zur Höhe des Streitwerts durch den DIS-Rat für Schiedsgerichtsbarkeit.
Der DIS-Ernennungsausschuss bleibt für Entscheidungen über die Bestellung und ggf. die Auswahl von Schiedsrichtern zuständig.
Das Sekretariat verwaltet die zu Beginn des Verfahrens von den Parteien zu leistenden Kostensicherheiten für die Honorare und Auslagen der Schiedsrichter und zahlt sie bei Verfahrensende aus – eine Aufgabe, die bisher das Schiedsgericht innehatte.