Konfliktmanagement

Schiedsgerichtsbarkeit

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Viele Unternehmen möchten Konflikte auf dem Wege alternativer Streitbeilegungsmethoden lösen und versuchen, gegenüber einem (Schieds-)Gerichtsverfahren Zeit und Kosten zu sparen. An Instrumenten besteht kein Mangel. Die Herausforderung liegt meist darin, für den jeweiligen Konflikt das geeignete alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR-Verfahren) zu finden.

In einem Konfliktmanagementverfahren unterstützt ein unabhängiger Konfliktmanager die Parteien, in möglichst kurzer Zeit nach Ausbruch eines Konflikts zu klären, mit welcher Streitbeilegungsmethode der Konflikt am geeignetsten beigelegt werden kann.

Im Rahmen der 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung, Anlage 6, steht ein entsprechendes Regelwerk zur Verfügung, das auch eigenständig ohne Schiedsgerichtsverfahren angewendet werden kann.

Die Parteien können das Konfliktmanagement bereits bei Abschluss eines Vertrages als Konfliktlösungsmethode vereinbaren, indem sie das Konfliktmanagement als Klausel in den Vertrag aufnehmen.

Die Parteien können sich aber auch auf ein Konfliktmanagementverfahren einigen, nachdem bereits ein Streitfall entstanden oder ein Schiedsverfahren eingeleitet worden ist.

Vorteile des Konfliktmanagements

Das Konfliktmanagement bietet folgende Vorteile:

  • Unterstützung bei der Auswahl des am besten geeigneten Streitbeilegungsverfahrens.
  • Beratung durch einen unabhängigen Experten der alternativen Streitbeilegung. Der Konfliktmanager wird nach Anhörung der Parteien von der DIS bestellt.
  • Der Konfliktmanager hat keine Entscheidungsbefugnis über den Streitfall. Es geht lediglich um die Klärung des Streitbeilegungsverfahrens.

Das DIS-Konfliktmanagementverfahren

In einem DIS-Konfliktmanagementverfahren erörtern die Parteien zeitnah nach Auftreten einer Streitigkeit, welches Streitbeilegungsverfahren sie durchführen wollen. Die Parteien werden dabei von einem Konfliktmanager beraten und unterstützt. Der Konfliktmanager kann den Parteien Vorschläge bezüglich des Streitbeilegungsverfahrens unterbreiten, hat aber keine Entscheidungsbefugnis.

Die Partei, die ein Konfliktmanagementverfahren einleiten will, reicht einen schriftlichen Antrag bei der DIS ein. Die DIS sendet den Antrag an die andere Partei, um deren Zustimmung einzuholen. Die andere Partei hat die schriftliche Zustimmung gegenüber der DIS zu erklären. Mit Einreichung des Antrags hat der Antragsteller die DIS-Verfahrensgebühr und einen vorläufigen Vorschuss für das Honorar des Konfliktmanagers zu zahlen.

Das Konfliktmanagementverfahren beginnt, wenn sich die Parteien auf die Durchführung eines Konfliktmanagementverfahrens geeinigt haben die Zahlung der DIS-Verfahrensgebühr eingezahlt worden ist.

Die DIS bestellt nach formloser Anhörung der Parteien einen unparteilichen und unabhängigen Konfliktmanager; dabei sollen übereinstimmende Wünsche der Parteien berücksichtigt werden.

Der Konfliktmanager berät und unterstützt die Parteien zeitnah bei ihrer Entscheidung über die Wahl des Streitbeilegungsverfahrens.

Mit Auswahl des Streitbeilegungsverfahrens ist das Konfliktmanagementverfahren beendet und das Streitbeilegungsverfahren kann von den Konfliktparteien eingeleitet werden. Das Konfliktmanagementverfahren endet aber auch dann, wenn eine Partei oder der Konfliktmanager gegenüber der DIS die Beendigung erklärt oder die Parteien sich nicht innerhalb von zwei Monaten auf ein Streitbeilegungsverfahren geeinigt haben.

Kosten des Konfliktmanagementverfahrens

Die Kosten des Konfliktmanagementverfahrens richten sich nach Artikel 9 der Konfliktmanagementordnung.

Danach beträgt die DIS-Bearbeitungsgebühr 500 €. Das Honorar des Konfliktmanagers beträgt pauschal 2.500 €. Die Gebühren und Honorare gelten gegebenenfalls zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

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