In einem DIS-Konfliktmanagementverfahren erörtern die Parteien zeitnah nach Auftreten einer Streitigkeit, welches Streitbeilegungsverfahren sie durchführen wollen. Die Parteien werden dabei von einem Konfliktmanager beraten und unterstützt. Der Konfliktmanager kann den Parteien Vorschläge bezüglich des Streitbeilegungsverfahrens unterbreiten, hat aber keine Entscheidungsbefugnis.
Die Partei, die ein Konfliktmanagementverfahren einleiten will, reicht einen schriftlichen Antrag bei der DIS ein. Die DIS sendet den Antrag an die andere Partei, um deren Zustimmung einzuholen. Die andere Partei hat die schriftliche Zustimmung gegenüber der DIS zu erklären. Mit Einreichung des Antrags hat der Antragsteller die DIS-Verfahrensgebühr und einen vorläufigen Vorschuss für das Honorar des Konfliktmanagers zu zahlen.
Das Konfliktmanagementverfahren beginnt, wenn sich die Parteien auf die Durchführung eines Konfliktmanagementverfahrens geeinigt haben die Zahlung der DIS-Verfahrensgebühr eingezahlt worden ist.
Die DIS bestellt nach formloser Anhörung der Parteien einen unparteilichen und unabhängigen Konfliktmanager; dabei sollen übereinstimmende Wünsche der Parteien berücksichtigt werden.
Der Konfliktmanager berät und unterstützt die Parteien zeitnah bei ihrer Entscheidung über die Wahl des Streitbeilegungsverfahrens.
Mit Auswahl des Streitbeilegungsverfahrens ist das Konfliktmanagementverfahren beendet und das Streitbeilegungsverfahren kann von den Konfliktparteien eingeleitet werden. Das Konfliktmanagementverfahren endet aber auch dann, wenn eine Partei oder der Konfliktmanager gegenüber der DIS die Beendigung erklärt oder die Parteien sich nicht innerhalb von zwei Monaten auf ein Streitbeilegungsverfahren geeinigt haben.