(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Schiedsgerichtsbarkeit. Dies umfasst insbesondere:
a) die Bereitstellung eines institutionellen Schiedsgerichts ("Deutsches Schiedsgericht") sowie dessen Schiedsgerichtsordnung zur Vorbereitung, Unterstützung und Administrierung von Schiedsgerichtsverfahren; die Ernennung von Schiedsrichtern und Schlichtern, auch im Auftrag von Institutionen mit ähnlicher oder gleicher Zielsetzung;
b) die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, die Durchführung und Vergabe von Forschungsvorhaben, die Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit;
c) die Förderung und die Herausgabe von Veröffentlichungen und die Durchführung von Informationsveranstaltungen zur Schiedsgerichtsbarkeit.
(2) Der Verein wird seine Aufgaben in enger Fühlungnahme mit den Organisationen der gewerblichen Wirtschaft und wissenschaftlichen Einrichtungen wahrnehmen.
(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.