Schiedsverfahren und andere alternative Streitbeilegungsver­fahren

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Vertraulichkeit, Flexibilität, Expertise, Zeit und Ressourcen sparende Verfahren – das sind einige wichtige Vorteile der alternativen Streitbeilegung (ADR=Alternative Dispute Resolution). Aber was steckt hinter einem Schiedsverfahren, einer Schlichtung oder einer Mediation? Welche Methoden der Streitbeilegung gibt es, wie wird ein ordnungsgemäßer Ablauf sichergestellt und welche Verfahrensart ist die Richtige?

Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) bietet Unternehmen und anderen Konfliktparteien viele Möglichkeiten, Streitigkeiten beizulegen, ohne den Weg über die nationalen staatlichen Gerichte zu gehen. Dazu stellen wir eigene anerkannte Regelwerke zur Verfügung und informieren über ihre Anwendung. Die Administration der Verfahren durch die DIS gewährleistet die Einhaltung der Verfahrensregeln und den reibungslosen Ablauf. Erfahren sie mehr über die einzelnen Verfahren.

Frühe Konfliktprävention

Unternehmen arbeiten erfolgsorientiert. Konflikte sind oft eine stark belastende Herausforderung: Sie binden Zeit, Energie sowie Ressourcen und können nicht zuletzt den Unternehmenserfolg gefährden.

Modernes Konfliktmanagement in Unternehmen beschäftigt sich mit Präventionsmaßnahmen, um Spannungen frühzeitig zu lösen und streitige Auseinandersetzungen möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen. Kommt es dennoch zu Konflikten, geht es darum, schnell einzugreifen und je nach Eskalationsstufe das geeignete Instrument auszuwählen.

Die DIS fördert diesen Ansatz. Sie informiert Unternehmen und unterstützt sie in ihrem Konfliktmanagement. Insbesondere können bereits bei der Verhandlung von Vereinbarungen und Verträgen Methoden der Streitbeilegung verankert werden, um Störungen in der späteren Konfliktlösung zu minimieren.

Die DIS bietet für die unterschiedlichen Streitbeilegungsmechanismen Regelwerke und entsprechende Musterklauseln, um die Anwendung der Regelwerke bereits bei Vertragsschluss wirksam zu vereinbaren. Die Konfliktparteien können sich allerdings auch bei oder nach Entstehung eines Konflikts auf die Anwendung eines oder mehrerer DIS-Regelwerke einigen.

Alle Verfahrensordnungen sind möglichst knapp und flexibel ausgestaltet, was den Konfliktparteien hohen Gestaltungsspielraum lässt.

Ein (Schieds-)Gerichtsverfahren ist immer die Ultima Ratio.

Verfahrensflexibilität – frühzeitige Streit­beilegung

Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, können Konfliktparteien in alternativen Streitbeilegungsverfahren die Art und den Ablauf der Konfliktlösung weitgehend selbst bestimmen.

Auch während des Streitbeilegungsverfahrens haben die Konfliktparteien die Möglichkeit, flexibel auf dessen Verlauf einzuwirken und die Streitbeilegung auf verschiedenen Wegen herbeizuführen.

Die 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung greift die Tradition der deutschen Handelsschiedsgerichtsbarkeit auf, die einvernehmliche  Streitbeilegung zu fördern. Damit unterscheidet sie sich von Schiedsregeln anderer Institutionen. Der Kern dieses Ansatzes ist in Artikel 26, 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung festgelegt:

Zitat Element

„Das Schiedsgericht soll, sofern keine Partei widerspricht, in jeder Phase des Verfahrens eine einvernehmliche Beilegung der Streitigkeit oder einzelner Streitpunkte fördern.”

Ziel dieser Bestimmung ist es, das Schiedsgericht zu ermutigen, eine gütliche Beilegung der Streitigkeit oder einzelner strittiger Fragen in jeder Phase des Schiedsverfahrens herbeizuführen. Dieser Ansatz kommt in der Regel allen Parteien zugute.

So können die Parteien beispielsweise einvernehmlich im Rahmen eines Schiedsverfahrens in eine Mediation oder Schlichtung und gegebenenfalls wieder zurück in ein Schiedsverfahren wechseln. Das Schiedsgericht kann das Ergebnis eines erzielten Vergleichs in Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festhalten.

Auswahl des richtigen Streitbeilegungsverfahren

Die DIS bietet sowohl konsensorientierte als auch entscheidungsorientierte Verfahren an. In der folgenden Übersicht werden die verschiedenen Verfahrensarten der alternativen Streitbeilegung (ADR) anhand der faktischen Ergebnisse und der rechtlichen Wirkungen systematisch dargestellt.

Schaubild ADR

Das DiReCT-Tool bietet darüber hinaus einen ausführlichen Vergleich der unterschiedlichen Verfahrensarten, anhand konkreter Angaben zum vorliegenden Streitfall.

Konfliktmanager

Viele Unternehmen möchten ihre Streitigkeiten außergerichtlich beilegen oder dies zumindest versuchen. Die Wahl des richtigen Streitbeilegungsverfahrens ist dabei nicht immer einfach. Die DIS unterstützt bei der Auswahl des Verfahrens. Die Parteien können einen unabhängigen Konfliktmanager von der DIS ernennen lassen, der sie bei der Auswahl des für ihre konkrete Auseinandersetzung am besten geeigneten Verfahrens berät.

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