Zur Einhaltung internationaler Sanktionen nimmt die DIS nach Maßgabe interner Compliance Guidelines Untersuchungen vor. Dies kann zur Folge haben, dass zusätzliche administrative Maßnahmen durchzuführen sind, die die Verfahrensadministration verzögern können.
Dies gilt insbesondere, wenn in einem Streitbeilegungsverfahren:
- gegen eine Partei Sanktionen verhängt sind; oder
- gegen nahestehende Unternehmen und Personen Sanktionen verhängt sind; oder
- der Gegenstand der Streitigkeit von Sanktionen betroffen ist; oder
- Parteien oder nahestehende Unternehmen und Personen Staatsangehörige oder Ansässige eines Landes sind, gegen das Sanktionen verhängt sind; oder
- ein Schiedsrichter, Mediator, Sachverständiger oder ein anderer neutraler Dritter Staatsangehöriger eines Landes ist, gegen das Sanktionen verhängt sind.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Kreditinstitute Zahlungen verweigern können.
Im Übrigen verweisen wir auf Artikel 44.2 und 45.2 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung.