Mit Hilfe des Gebührenrechners können Sie die voraussichtlichen Kosten bei Einleitung eines DIS-Schiedsgerichtsverfahrens bzw. die Gesamtkosten des Verfahrens berechnen.
Die Kosten werden auf der Grundlage der vom 1. April 2014 bis 29. Februar 2016 wirksamen Gebührentabelle der DIS (Anhang zu § 40.5 der DIS-Schiedsordnung 1998) berechnet.
In der Berechnung sind Schiedsrichterhonorare ohne Umsatzsteuer berücksichtigt. Auslagen des Schiedsgerichts und Parteikosten sind ebenfalls nicht berücksichtigt. Die Erstattung der Auslagen gemäß § 40 Abs. 1 bemisst sich nach von der DIS erstellten Richtlinien in der bei Verfahrensbeginn gültigen Fassung.
Bitte beachten Sie:
Für Verfahren ab dem 1. März 2018 gilt folgender Gebührenrechner.
Für Verfahren vom 1. März 2016 bis zum 28. Februar 2018 gilt folgender Gebührenrechner.