Gebührenrechner von 2014 (01.04.2014) bis 2016 (29.02.2016)

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Mit Hilfe des Gebührenrechners können Sie die voraussichtlichen Kosten bei Einleitung eines DIS-Schiedsgerichtsverfahrens bzw. die Gesamtkosten des Verfahrens berechnen.

Die Kosten werden auf der Grundlage der vom 1. April 2014 bis 29. Februar 2016 wirksamen Gebührentabelle der DIS (Anhang zu § 40.5 der DIS-Schiedsordnung 1998) berechnet.

In der Berechnung sind Schiedsrichterhonorare ohne Umsatzsteuer berücksichtigt. Auslagen des Schiedsgerichts und Parteikosten sind ebenfalls nicht berücksichtigt. Die Erstattung der Auslagen gemäß § 40 Abs. 1 bemisst sich nach von der DIS erstellten Richtlinien in der bei Verfahrensbeginn gültigen Fassung.

Bitte beachten Sie:
Für Verfahren ab dem 1. März 2018 gilt folgender Gebührenrechner.
Für Verfahren vom 1. März 2016 bis zum 28. Februar 2018 gilt folgender Gebührenrechner.

Die Berechnung des Gebührenrechners ist nicht verbindlich, sondern lediglich ein Hilfsmittel für die Beteiligten eines DIS-Schiedsverfahrens.
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