Die Wurzeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit reichen bis ins Jahr 1920 zurück, als der Deutsche Ausschuß für das Schiedsgerichtswesen (DAS) in Berlin gegründet wurde. Die DIS in ihrer heutigen Form ist das Ergebnis des Zusammenschlusses zwischen dem Deutschen Ausschuß für das Schiedsgerichtswesen (DAS) und dem Deutschen Institut für Schiedsgerichtswesen (DIS) im Jahr 1992. Die DIS hat die Hauptaufgaben ihrer Vorgänger übernommen.
2008 wurde das Deutsche Sportschiedsgericht gegründet, das bei der DIS angesiedelt ist. Die Idee zur Einrichtung eines unabhängigen Schiedsgerichts für sportliche Angelegenheiten war eine gemeinsame Initiative der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) und der DIS.
Heute ist die DIS mit über 100 Jahren Erfahrung die führende Institution für Schiedsgerichtsbarkeit und alternative Streitbeilegung bei nationalen und internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten in Deutschland. Sie bietet anerkannte Regelwerke für Schiedsverfahren und für viele weitere Arten der alternativen Streitbeilegung.