Kurz vor Ablauf der Übergangsfrist am 30. Juni 2021 hat die EU-Kommission ihren Beschluss veröffentlicht (Angemessenheitsbeschluss). Darin stellt die EU-Kommission für UK ein im Vergleich zur EU angemessenes Datenschutzniveau fest. Damit werden Datenübermittlungen nach UK so behandelt, als wäre UK weiterhin Mitglied der EU.
Insoweit sind – abgesehen vom ggf. erforderlichen Datenschutzvertrag – weder besondere Vertragskonstrukte noch eine eventuelle Einstellung von Datenübermittlungen nach UK erforderlich.