Schiedsgerichte sind eine nicht öffentliche und wesentlich flexiblere Alternative zu staatlichen Gerichten. Die Parteien können eine rechtsverbindliche und rechtlich durchsetzbare Entscheidung in einer einzigen Instanz herbeiführen. Sie können darüber hinaus von ihnen selbst gewählte Experten mit Branchenkenntnis als „Richter“ einsetzen. Vor allem komplexe Streitfälle können so fachkundig und rechtsverbindlich in nur einer Instanz entschieden werden. Die Kosten eines Schiedsverfahrens sind häufig geringer als ein entsprechendes mehrinstanzliches Verfahren vor den staatlichen Gerichten. Die mündliche Verhandlung in einem Schiedsverfahren ist nicht öffentlich, sondern findet in einem geschützten Raum statt. Das Schiedsverfahren ist flexibler als ein Verfahren vor staatlichen Gerichten, und die Parteien können das Verfahren vor dem Schiedsgericht auf ihre Bedürfnisse zuschneiden. Schiedssprüche sind in Deutschland nach einer Vollstreckbarkeitserklärung durch das zuständige Oberlandesgericht vollstreckbar. International sind Schiedssprüche, anders als die Urteile staatlicher Gerichte, mit Hilfe des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 fast weltweit vollstreckbar.