Verfahren der alternativen Streitbeilegung (ADR) im Überblick

Schiedsgerichtsbarkeit

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Kommt es zum Konflikt, dann ist es für Unternehmen und andere Konfliktparteien wichtig, zwischen verschiedenen Streitbeilegungsmechanismen wählen zu können. ADR-Verfahren sind in der Regel schneller, flexibler und kostengünstiger als staatliche Gerichtsverfahren. Ein weiteres gutes Argument für die Wahl einer alternativen Streitbeilegung ist, dass die Verfahren vertraulich sind und darauf abzielen, Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten und kreative Lösungen für Konflikte zu finden.

Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) bietet Konfliktparteien ein umfangreiches Portfolio an alternativen Streitbeilegungsverfahren, aus denen die Parteien die für ihre Auseinandersetzungen am besten geeignete Verfahrensart auswählen können.

Neben konsensorientierten Methoden (Mediation, Schlichtung) stehen auch entscheidungsorientierte Verfahrensarten (Schiedsverfahren, Adjudikation, Gutachten/Schiedsgutachten) zur Verfügung. Die folgende Übersicht zeigt die Verfahrensarten mit ihren wichtigsten Merkmalen.

Schiedsverfahren

Beschleunigtes Schiedsverfahren, Ergänzende Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

Das Verfahren kann auf die Bedürfnisse der Parteien zugeschnitten werden.

Über die Streitigkeit entscheidet ein unparteiisches und unabhängiges Schiedsgericht, das aus Experten des streitgegenständlichen Rechtsgebiets besteht.

Schiedssprüche sind weltweit nach dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vollstreckbar.

Mediation

Eine Einigung kann schnell und kostengünstig erreicht werden.

Die Verhandlungen sind informell und flexibel. Die Parteien bestimmen das Verfahren und seinen Ausgang.

Der Mediator ist unabhängig und unparteiisch. Er hilft den Parteien, eine gütliche Einigung zu erzielen.

Der Mediator kann die Parteien bei der Vereinbarung eines Vergleichs unterstützen. Dieser ist dann für die Vergleichsparteien bindend.

Eine Vergleichsvereinbarung kann auch in Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festgehalten werden, wenn die Mediation mit einem Schiedsverfahren verknüpft wird.

Schlichtung

Eine Einigung kann schnell und kostengünstig erreicht werden.

Die Verhandlungen sind informell und flexibel. Die Parteien bestimmen das Verfahren und seinen Ausgang.

Der Schlichter unterstützt die Parteien darin, eine Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. Er kann eine Stellungnahme zu Streitpunkten der Parteien abgeben. Die Einigung der Parteien wird in einem Protokoll festgehalten.

 

Der Schlichter kann die Parteien bei der Vereinbarung eines Vergleichs unterstützen. Dieser ist dann für die Vergleichsparteien bindend.

Eine Vergleichsvereinbarung kann auch in Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festgehalten werden, wenn die Schlichtung mit einem Schiedsverfahren verknüpft wird.

Adjudikation

Adjudikatoren sind Experten auf dem Gebiet des jeweiligen (Bau-)Projekts.

In ihrer Natur projektbegleitend, ist die Adjudikation am geeignetsten für Streitigkeiten im Zusammenhang mit und im Verlauf von (Bau-)Projekten.

Der Adjudikator oder das Dispute Adjudication Board (DAB) kann eine vorläufige oder eine endgültige Entscheidung über die im Verlauf eines (Bau-)Projekts aufgetretenen Streitfragen treffen.

Die vorläufige Entscheidung ist bindend bis sie durch eine gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidung oder eine Entscheidung der Adjudikatoren selbst aufgehoben oder abgeändert wird.

Der Adjudikator oder das DAB kann die Parteien bei der Vereinbarung eines Vergleichs unterstützen. Dieser ist dann für die Vergleichsparteien bindend.

Eine Vergleichsvereinbarung kann auch in Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festgehalten werden, wenn die Adjudikation mit einem Schiedsverfahren verknüpft wird.

Schiedsgutachten

Das Schiedsgutachtenverfahren wird innerhalb von sechs Monaten durchgeführt. Es steht den Parteien jedoch frei, die Fristen für die Einreichung von Schriftsätzen und damit die Dauer des Verfahrens einvernehmlich zu ändern.

 

Das Schiedsgutachten wird je nach Vereinbarung der Parteien von einem oder drei Schiedsgutachtern erstellt, die Experten auf dem streitgegenständlichen Fachgebiet sind.

Im Rahmen eines Schiedsgutachtensverfahren können die Parteien Streitigkeiten in Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Vertrag (Ausgangsvertrag) klären.

Die Entscheidung ist für die Vertragsparteien verbindlich, bis sie durch eine gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidung aufgehoben oder abgeändert wird.

Der Schiedsgutachter kann die Parteien bei der Vereinbarung eines Vergleichs unterstützen. Dieser ist dann für die Vergleichsparteien bindend.

Eine Vergleichsvereinbarung kann auch in Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festgehalten werden, wenn das Schiedsgutachtenverfahren mit einem Schiedsverfahren verknüpft wird.

Gutachten

Das Verfahren dauert maximal sechs Monate.

Die Parteien können gemeinsam einen Gutachter benennen, der Experte auf dem streitgegenständlichen Fachgebiet ist.

Gegenstand des Gutachtensverfahrens ist nur eine im Antrag bezeichnete Streitfrage.

Das Gutachten ist nicht bindend.

Konfliktmanagement

Der Konfliktmanager unterstützt die Parteien darin, in kurzer Zeit das für ihre Auseinandersetzung am besten geeignete Konfliktlösungsverfahren auszuwählen.

Der Konfliktmanager ist unabhängig und unparteiisch und mit den verschiedenen Streitbeilegungsmechanismen vertraut.

Der Konfliktmanager hat keine Entscheidungsbefugnis über den Streitfall.

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