Während Common law-Rechtssysteme Dissenting Opinions als weitgehend selbstverständlich anerkennen, wird in der deutschen Schiedsszene über dieses Thema derzeit leidenschaftlich gestritten. Neuerlich entfacht wurde die Diskussion durch den Beschluss des OLG Frankfurt vom 16. Januar 2020 – 26 Sch 14/18, wonach vieles für die Unzulässigkeit einer derartigen abweichenden Meinung und für einen hierin begründeten ordre public-Verstoß spräche. Seit dieser Entscheidung diskutieren Schiedsrechtlerinnen und Schiedsrechtler in einer Vielzahl wissenschaftlicher Publikationen über das Für und Wider von Dissenting Opinions, wobei verschiedenste Argumente ins Feld geführt werden.
Gerne möchten wir den Frankfurter „Stein des Anstoßes“ aufgreifen und Euch zur Fortführung der Diskussion im Rahmen des ersten Frankfurter DIS40-Treffens im Jahr 2021 herzlich einladen.
Virtuelle Veranstaltung
DIS40 Frankfurt: Dissenting Opinions - widersprechen oder für immer schweigen
9. März 2021, 19:15 Uhr mit anschließendem Get-together
Weitere Informationen findet Ihr in der Einladung.
Anmeldung
Meldet Euch bitte über diesen Link an.
Einwahldaten werden vor der Veranstaltung per E-Mail versendet.
Wir freuen uns auf eine spannende Veranstaltung mit Euch!