DIS-Schiedsgerichtsordnung

20. April 2022

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Beschluss des DIS-Vorstands vom 20.04.2022

1. Abweichend von Art. 7.1 der Geschäftsordnung (Anlage 1 zur DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018) werden die Schiedsverfahren im DIS-Sekretariat bis auf Weiteres vom Case-Management-Team der DIS unter Leitung des Leiters Case Management administriert.

2. Professor Dr. Karl-Heinz Böckstiegel nimmt als Ehrenvorsitzender bis auf Weiteres die Aufgaben des DIS-Generalsekretärs nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung und die Aufgaben der Geschäftsführung nach § 14 Abs. 2 und 7 der DIS-Satzung wahr. Der Ehrenvorsitzende ist bei Vorschlägen an den Ernennungsausschuss nicht an Weisungen gebunden.

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