Seit dem 15. März 2024 bietet die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ergänzende Regeln an, die eine Streitverkündung im Schiedsverfahren ermöglichen.
Diese Ergänzenden Regeln für Streitverkündungen (DIS-ERS) sind in einer deutschen und englischen Fassung hier abrufbar.
Mit einer Streitverkündung kann bspw. ein Generalunternehmer vermeiden, dass er gegenüber seinem Auftraggeber unterliegt, bei seinem Nachunternehmer aber keinen Rückgriff nehmen kann, weil im Regressprozess dieselben Fragen anders entschieden werden. Der Bedarf an solchen Regeln ist dementsprechend groß.
Die DIS schließt mit diesen Regeln eine Lücke. Bislang konnten die Parteien eines Schiedsverfahrens keinem Dritten den Streit verkünden, wie es die deutsche Zivilprozessordnung für Verfahren vor den deutschen staatlichen Gerichten erlaubt. Dies galt gleichermaßen für Schiedsverfahren der DIS wie für Verfahren anderer führender Schiedsinstitutionen. Die DIS ist die erste Schiedsinstitution, die nunmehr ergänzende Regeln zur Schließung dieser Lücke anbietet. Mustervertragsklauseln zur Vereinbarung der DIS-ERS können hier abgerufen werden.
Näheres zu den DIS-ERS entnehmen Sie bitte auch unserer heutigen Pressemitteilung.