Gründungspartner von Busse Disputes, einer Boutiquekanzlei mit Schwerpunkt auf Schiedsgerichtsbarkeit; zuvor Partner bei Allen & Overy (im Bereich Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit) und seit 2010 Leiter der deutschen Praxisgruppe Dispute Resolution; längere Zeit tätig als Lehrbeauftragter sowie als Honorarprofessor für Schiedsverfahrensrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Aktuelle Tätigkeit
Schwerpunkte
Rechtsgebiete
Werdegang
- 1995 Erstes juristisches Staatsexamen
- 1995 - 1998 Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter, insbesondere am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
- 1998Promotion (Titel: "Internationales Bereicherungsrecht")
- 1999/2000 Zweites juristisches Staatsexamen und Beginn der Anwaltstätigkeit
- 2000 Abschluss eines zwischenzeitlichen LL.M.-Studiums (Columbia University)
- 2004 - 2019 Partner in führenden internationalen Großkanzlei
- 2019 Gründungspartner von Busse Disputes
Schiedsgerichtliche Erfahrung
Als Schiedsrichter: ca. 80 Verfahren (internationale und ad hoc, darunter 10 als Vorsitzender oder Einzelschiedsrichter); als Parteivertreter: mehr als 100 Verfahren; Gegenstand der Schiedsverfahren: Gesellschaftsrecht (überwiegend "Post-M&A" und Joint Venture), Handelsrecht, Energierecht, Anlagenbau, Bau- und Immobilienrecht, Vertriebsrecht, UN-Kaufrecht, IPR
Publikationen
- Mehr als 30 Veröffentlichungen, insbesondere zum Schiedsverfahrensrecht, zum Internationalen Prozessrecht und zum IPR
Sprachen
Mitgliedschaften
Weitere Informationen
Dr. Daniel Busse nimmt oder nahm eine Vielzahl von Posten und Ämtern ein: er ist etwa Gründer der DIS-40-Gruppe in Hamburg und einer von drei Mitgründern des Hamburg Arbitration Circle e.V. Dr. Busse war auch in verschiedenen Gremien oder Task Forces internationaler Schiedsinstitutionen tätig, beispielsweise der ICC-Kommission für Schiedsgerichtbarkeit und der Task Force zur Überarbeitung der IBA Rules on Evidence. Er war Mitglied des DIS-Ernennungsausschusses und des Redaktionsausschusses zur Überarbeitung der DIS-Regeln (die 2018 in Kraft getreten sind); er ist Mitglied des Deutschen Sportschiedsgerichts.