Es ist wieder Zeit für die fünfte Jahreszeit im Rheinland. Gemäß dem Kölsche Grundgesetz, § 8, „Mach et jot ävver nit ze off“ und § 10 „Drinkste ene met?“ möchten wir mit Ihnen entspannt und mit einem Lächeln im Gesicht in ein neues erfolgreiches Jahr mit der DIS starten.

Feiern Sie mit uns: Unsere Villa in Bonn verwandelt sich für einen Abend in ein karnevalistisches Domizil.  Freuen Sie sich wieder auf ein Buffet mit rheinischen Spezialitäten wie „Halven Hahn“, „Ne Kölsche Wrap“ und anderen traditionellen Leckereien. Natürlich werden dazu frisch gezapftes, kühles Kölsch und andere Getränke gereicht.

Karnevalistische Musik wird für die richtige Stimmung sorgen, um gemeinsam mit dem DIS-Team sowie mit Kollegen und Freunden aus der Schiedsgerichts-Community einen fröhlichen Abend zu verbringen.

Treffen Sie uns, das DIS-Team persönlich und sehen Sie, wo wir arbeiten.

Jecke DIS

Datum: 14. Februar 2025, ab 18:00 Uhr
Ort: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V., Villa Marienforst, Marienforster Straße 52, 53177 Bonn

Kostümierung ist erwünscht. Die Teilnahme an der DIS-Karnevalsparty ist kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie in der Einladung.

Anmeldung

Melden Sie sich bitte bis zum 7. Februar 2025 an. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Teilnehmer begrenzt ist. Die Anmeldung erfolgt nach der „First come, first serve“ Regel.

Mit Anmeldung akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der DIS für Konferenzen und Workshops.

Rückfragen richten Sie bitte an: events(at)no_spamdisarb.org.

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