Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 ergeben sich neue Anforderungen an die Wirksamkeit von Schiedsklauseln für Beschlussmängelstreitigkeiten bei Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG): Waren solche Streitigkeiten bislang im Wege der Nichtigkeitsklage gegen jeden einzelnen Gesellschafter zu richten, gilt künftig auch für solche Gesellschaften das aktienrechtliche Modell, wonach eine Anfechtungsklage gegen die Gesellschaft zu richten ist. Die Wirksamkeitsanforderungen der sog. „Schiedsfähigkeitsrechtsprechung“ des BGH gelten damit künftig auch für Beschlussmängelstreitigkeiten in Personenhandelsgesellschaften. Das Thema berührt häufig Gesellschaftsverträge von Familienunternehmen.
Aus diesem Anlass möchten wir mit Euch gerne folgende Fragen diskutieren:
- Welcher Anpassungsbedarf ergibt sich aus dem MoPeG im Hinblick auf bestehende Schiedsklauseln?
- Kann ein „Opt-Out“ aus dem nunmehr standardmäßig vorgegebenen Anfechtungsmodell sinnvoll sein?
- Wie verhalten sich die bereits 2009 entwickelten Regeln der DIS für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (DIS-ERGeS) zum MoPeG?
- Welche Fallkonstellationen bieten sich generell für Schiedsklauseln bei Personenhandelsgesellschaften an?
- Wäre das häufig diskutierte Institut eines Eilschiedsrichters für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten interessant?
Wir freuen uns, für dieses Thema drei erfahrene RechtsanwältInnen gewonnen zu haben, die im Rahmen einer Panel-Diskussion sowohl aus der Perspektive der Parteivertretung in gesellschaftsrechtlichen Schiedsverfahren und staatlichen Gerichtsverfahren als auch aus der Perspektive der gesellschaftsrechtlichen Vertragsgestaltung berichten werden:
Bettina Sauter ist Partnerin bei Werwigk & Partner in Stuttgart. Sie ist schwerpunktmäßig bei der gesellschaftsrechtlichen Vertragsgestaltung sowie Prozessführung tätig. Dabei ist sie regelmäßig mit der Frage befasst, in welchen Fällen Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen empfehlenswert sind und wie diese im Einzelnen ausgestaltet werden sollten.
Mike Kraiss ist Associate bei Haver & Mailänder in Stuttgart. Er ist in den Bereichen Gesellschaftsrecht und M&A tätig und vertritt Mandanten in Schiedsverfahren über Beschlussmängelstreitigkeiten.
Christopher Vogl ist Rechtsanwalt bei Kuhn Carl Norden Baum in Stuttgart und ebenfalls schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht tätig, insbesondere bei der Durchsetzung und Abwehr von Gesellschafteransprüchen vor staatlichen Gerichten.
Lunch Lecture Spezial – Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen: Was ändert sich durch das MoPeG?
Datum: Dienstag, 18. Juni 2024, 12:30 – 13:30 Uhr
Ort: BRP RENAUD, Königsbau, Königstraße 28, 70173 Stuttgart, sowie virtuell per Microsoft Teams
Anmeldung
Die Veranstaltung findet hybrid statt. Bitte meldet Euch bis Freitag, 14. Juni 2024 durch E-Mail an claudia.gayer(at) an und teilt hierbei mit, ob Ihr persönlich oder virtuell (per Microsoft Teams) teilnehmt. Für die persönliche Teilnahme sind 25 Plätze vorgesehen und es gilt das Prinzip "first come, first served". Für das leibliche Wohl ist dabei gesorgt. menoldbezler.de
Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch mit Bettina, Mike und Christopher und danken BRP RENAUD herzlich für die Ausrichtung der Lunch Lecture!