Grundmann, Ulf H.

Rechtsanwalt

Jahrgang 1965

Aktuelle Tätigkeit

Partner bei King & Spalding LLP

Schwerpunkte

Biotechnologie
Compliance
Geistiges Eigentum
Markenrecht
Pharmazeutika

Rechtsgebiete

Europarecht
Internationales Wirtschaftsrecht
Öffentliches Recht
Patent- und Markenrecht
Verfahrensrecht
Verfassungsrecht
Völkerrecht
Wettbewerbs- und Kartellrecht

Werdegang

  • 2014 – heute: Partner bei King & Spalding LLP
  • 2008 – 2014: Partner bei Bird & Bird LLP
  • 1995 – 2008: Rechtsanwalt und Partner bei Mayer Brown LLP, vormals Gaedertz Rechtsanwälte
  • 1992 – 1995: Rechtsreferendar beim OLG Celle mit wirtschaftsrechtlichen Stationen in Hamburg und Orlando, Florida, USA (2. Jur. Staatsexamen: Juli 1995 in Hannover)
  • 1989 bis 1991: Ludwig-Maximilians-Universität München (1. Jur. Staatsexamen: Januar 1992 in München)
  • 1987 bis 1989: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Schiedsgerichtliche Erfahrung

Besondere Erfahrung liegt in der Partei-Vertretung in Verfahren mit Technologie-Bezug und in Verfahren zu Europäischem Unionsrecht, Verfassungsrecht und Völkerrecht. In den meisten Verfahren konnten die Interessen der Mandanten durch die kreative Anwendung von Unionsrecht durchgesetzt werden. In vielen Verfahren kommt es wesentlich auf die Auslegung von EU-Recht an. Für diese Auslegung ist ausschließlich der EuGH zuständig ist, und es kann auch im oder nach dem Schiedsverfahren sinnvoll sein, den EuGH zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV anzurufen. Da der EuGH mit dem Urteil „Achmea“ vom 06.03.2018 in der Sache C-284/16 seine Rechtsprechung gefestigt und Schiedsgerichten die Vorlagemöglichkeit an den EuGH weitgehend abgesprochen hat, kann die Auslegung von EU-Recht regelmäßig nur mit Hilfe staatlicher Gerichte an den EuGH herangetragen werden. Dies kann innerhalb des laufenden Schiedsverfahrens über einen Antrag an ein staatliches Gericht zur Unterstützung gemäß § 1050 ZPO erfolgen. Nach Abschluss des Schiedsverfahrens können nationale Gerichte in Aufhebungs- und Vollstreckungsverfahren zum Schiedsspruch dem EuGH Fragen zur Auslegung von EU-Recht vorlegen. Hieraus ergibt sich, dass Unionsrecht nicht nur im schiedsgerichtlichen Erkenntnisverfahren selbst, sondern auch im eventuell nachfolgenden Aufhebungs- und Vollstreckungsverfahren besondere Bedeutung zukommt. Eine Vorlage an den EuGH kann Parteien Rechtssicherheit innerhalb des Schiedsverfahrens oder eine zweite und gar dritte Überprüfung des Schiedsspruches ermöglichen. In jedem Fall kommt bereits im schiedsgerichtlichen Verfahren dem Vortrag der Parteien zur Auslegung von EU-Recht wesentliche Bedeutung zu, was Einfluss auf die Zulässigkeit von Anträgen zur Vorlage zum EuGH haben kann. Wesentliche Erfahrung besteht in dem Vortrag zur Anwendung von EU-Recht im Erkenntnisverfahren, welches zur Vorlage an den EuGH führen kann, und im Verfahrensrecht beim EuGH.

Publikationen

  • Gründungsherausgeber der Zeitschrift „Lebensmittel & Recht“ (C.H. Beck Verlag)
  • Mitautor „Guide to EU Pharmaceutical Regulatory Law “ (Kluwer)
  • Mitautor "Münchener Anwalts Handbuch Gewerblicher Rechtsschutz“ – Autor “Heilmittelwerberecht“ (C.H. Beck Verlag)
  • Mitautor “The Food, Beverage and Cosmetics Law Review: Germany” (The Law Reviews, 2022)
  • Herausgeber “Gesundheitsbezogene Lebensmittel” (pmi Verlag)

Sprachen

Deutsch
Englisch

Mitgliedschaften

  • DIS
  • GRUR
  • BAH - Mitglied im Ausschuss „Stoffliche Medizinprodukte“

Weitere Informationen

Ulf Grundmann berät seit über 25 Jahren Unternehmen in allen Bereichen des Europäischen Unionsrechts, öffentlichen Rechts, Marken- und Wettbewerbsrechts sowie Verfassungs- und Völkerrechts. Er ist insbesondere für Hersteller der Medizinprodukte-, Pharma-, Kosmetik- und Lebensmittelindustrien und anderen Technologie-Branchen tätig. Er vertritt seine Mandanten vor deutschen und europäischen Gerichten, einschließlich vor dem Gericht der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof sowie vor deutschen und europäischen Behörden, einschließlich der Europäischen Kommission.

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