Adjudikation

Schiedsgerichtsbarkeit

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Die Adjudikation ist ein alternatives Streitbeilegungsverfahren, welches vornehmlich während der Planungs- und Umsetzungsphase von Großprojekten, insbesondere im Bauwesen, zum Einsatz kommt.

Dabei wird ein unabhängiger Experte (Adjudikator) oder ein Dreiergremium von Experten (Dispute Adjudication Board (DAB)) damit beauftragt, projektbegleitend auftretende Konflikte beizulegen und dabei vorläufig bindende Entscheidungen zu treffen.

Ziel einer Adjudikation ist die frühzeitige Lösung von Konflikten, bevor sie sich zu zeit- und kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten entwickeln. Experten werden bereits in einer frühen Phase eines Projektes eingesetzt und begleiten das Projekt über dessen gesamte Laufzeit. Kommt es dann zwischen Parteien zu Streitigkeiten, können diese von den Experten in verhältnismäßig kurzer Zeit begründet und vorläufig bindend entschieden werden. Auf diese Weise lassen sich Verzögerungen durch Streitigkeiten, die den Projektfortschritt aufhalten würden, verhindern. Ein Gericht oder Schiedsgericht kann die Entscheidung jedoch aufheben oder ändern.

Die Adjudikation sollte bereits bei Abschluss eines Vertrags als Streitbeilegungsmethode vereinbart werden, indem die Vertragsparteien eine Adjudikationsvereinbarung treffen. Die DIS empfiehlt, die Adjudikationsvereinbarung mit einer Schiedsvereinbarung zu verbinden.

Vorteile der Adjudikation

Die Adjudikation bietet viele Vorteile:

  • Eine projektbegleitende Streitbeilegungsmethode für Parteien, die etwaige Konflikte frühzeitig beilegen wollen, um den Erfolg eines (Bau-)Projektes zu sichern.
  • Die Möglichkeit, Experten schnell und fachgerecht alle auftretenden Konflikte beizulegen und die Gefahr von Verzögerungen oder des Scheiterns eines (Bau-)Projekts einzudämmen.
  • Vorbeugung etwaiger kostspieliger Rechtsstreitigkeiten, die mit einer (schieds-)gerichtlichen Auseinandersetzung oder Vertragstrafen verbunden sind.
  • Die Parteien können Experten mit den für den Streitfall erforderlichen fachlichen Kompetenzen als Adjudikatoren auswählen. Die DIS gibt auf Anfrage einer Partei Anregungen für die Auswahl der Adjudikatoren.

Das DIS-Adjudikationsverfahren

Die Partei, die die projektbegleitende Adjudikation einleiten möchte, benennt gegenüber der anderen Partei schriftlich den Adjudikator. Eine Kopie dieser Mitteilung ist an die DIS-Hauptgeschäftsstelle zu senden. Das Adjudikationsverfahren beginnt mit Zugang der Kopie bei der DIS-Hauptgeschäftsstelle.

Die Adjudikation wird je nach Vereinbarung der Parteien von einem (Einzeladjudikator) oder drei Adjudikatoren (Dispute Adjudication Board (DAB)) durchgeführt.

Die Parteien können den Einzeladjudikator oder, im Falle der Beurteilung mit drei Adjudikatoren (DAB), zwei Adjudikatoren frei wählen und benennen. Im Falle von drei Adjudikatoren ernennen die beiden parteibenannten Adjudikatoren gemeinsam einen Vorsitzenden. Wenn die Parteien es versäumen, innerhalb eines Monats einen Einzeladjukator oder die parteibenannten Adjukatoren zu benennen, kann jede Partei die Benennung durch den DIS-Ernennungsausschuss beantragen. Die DIS gibt auf Anfrage einer Partei Anregungen für die Auswahl der Adjudikatoren.

Die Parteien haben dafür zu sorgen, dass jeder Adjudikator einen vollständigen Text des Ausgangsvertrages sowie gegebenenfalls weitergehende Informationen über das Projekt erhält. Der Adjudikator oder das DAB und die Parteien müssen sich auf ein erstes Treffen einigen, damit sich der Adjudikator/das DAB genauere Kenntnis über das Projekt verschaffen und seine für die Tätigkeit wesentlichen Einzelheiten festlegen kann. Zwischen den Parteien und den Adjudikatoren haben regelmäßige Treffen nach Möglichkeit am Ort der Projektabwicklung stattzufinden - in der Regel in einem Turnus von sechs Monaten.

Sofern nicht anders vereinbart, senden die Parteien jedem Adjudikator regelmäßig und monatlich schriftliche Berichte über den Projektfortschritt.

Grundsätzlich sollen die Adjudikatoren während der gesamten Projektlaufzeit tätig sein. Die Parteien können diesbezüglich eine Befristung im Adjudikatorenvertrag vorsehen. Ansonsten können die Parteien gemeinsam entscheiden, wann die Tätigkeit des DAB insgesamt oder einzelner Adjudikatoren beendet ist.

Hinsichtlich auftretender Streitigkeit kann ein streitbezogenes Adjudikationsverfahren durchgeführt werden. Die Entscheidung des Einzeladjudikators oder des DABs muss schriftlich begründet werden. Entscheidungen sollen möglichst schnell getroffen werden, regelmäßig innerhalb von vier Wochen nach der mündlichen Verhandlung bzw. nach Eingang des letzten Schriftsatzes. Die Entscheidungen sind bindend. Ihre Bindungswirkung entfällt, wenn und insoweit sie durch eine gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidung aufgehoben oder abgeändert wird.

Kosten des DIS-Adjudikationsverfahrens

Die Kosten des Adjudikationsverfahrens richten sich nach der Kostentabelle für DIS-Adjudikationsverfahren.

Danach beträgt die Gebühr für die Benennung eines Adjudikators 250 € pro Adjudikator. Die Gebühr für die Entscheidung über die Bestellung oder Ablehnung eines Adjudikators beträgt ebenfalls 250 €.

Die Vergütung der Adjudikatoren besteht aus einem monatlichen Grundhonorar und einem variablen Honorar auf Stundenbasis. Der Stundensatz des variablen Honorars beträgt 300 €. Das monatliche Grundhonorar eines Adjudikators ist das Achtfache des Stundensatzes.

Die Gebühren und Honorare gelten gegebenenfalls zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

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